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Thema: Man sollte im GEwinnfall des Jackpots eine Spielgemeinschaft angeben, wenn ...

  1. #1
    fabrunner Gast

    Standard Man sollte im GEwinnfall des Jackpots eine Spielgemeinschaft angeben, wenn ...

    ... man anderen aus der Familie etwass abgeben möchte? Ich habe schon öfters jetzt gehört, dass man in einem solchen Gewinnfall bei der Lotteriegesellschaft eine Spielgemeinschaft angeben soll, damit man sich z.B. die Schenkungssteuer spart, die erheblich sein kann.

    Aber wird dann nicht der Jackpot gerecht durch die Gewinner geteilt? Das wäre ja blöd, wenn man den jenigen einer ehre geringen Teil geben möchte.

    Beispiel:

    Man gewinnt 5 Mio. und möchte z.B. Vater und Mutter jeweils 500000€ schenken, dann werden doch eher die 5 Mio. durch drei geteilt und ausgezahlt, oder? Dann steckt man ja doch in der Zwickmühle und der Steuerfalle. (Oder man zieht nach Österreich zusammen, schenkt den Eltern das Geld und zieht wieder zurück :- )


    Wisst ihr mehr darüber ??

    Danke

  2. #2
    Christina1976 Gast

    Standard ..kommt wohl darauf an...

    ..wie viel jeder zu dem Lottoschein bei gesteuert hat. Wenn Einer mehr bezahlt hat und die Anderen aus der "Tippgemeinschaft" und bestätigen das dies der Fall ist, so wird der das Geld dementsprechend aufgeteilt. Außerdem kommt es immer darauf an unter welchen Voraussetzungen die Tippgemeinschaft spielt. Jede Tippgemeinschaft hat ihre eingenen Regeln. So kann auch der, der die Tippgemeinschaft leitet einen größern Anteil abbekommen, soforn das in den "Geschäftsbedingngen" der Gemeinschaft festgehalten wird.

    Das mit Österreich geht nicht, da die Deutschen Steuerbehörden ja nicht auf den Kopf gefallen sind.

    Liebe Grüße,

    Christina

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