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Thema: Welche Strafen warten auf einen, wenn man aus Deutschland online Lotto spielt und ...

  1. #1
    fabrunner Gast

    Standard Welche Strafen warten auf einen, wenn man aus Deutschland online Lotto spielt und ...

    ... der Gewinn dann auf dem Konto landet, der Staat das raus bekommt und gegen einen ermitteln würde?

    Also, seit dem 1. ist es nunmal jetzt verboten (auch wenn sich kaum einer dran hält :-), wie ich). Seit es Sportwetten, Lotoo oder sonst was.

    aber wenn man sag ich mal paar Millionen bei EuroMillionen gewinnen würde und wenn die dann aus dem Ausland auf dem Konto landen muss man dem Finanzamt natürlich sagen, wo das Geld herkommt. Glücksspiel, aha. Sie wissen, dass es nun verboten ist aus Deutschland? Ja, aber ich habe ja garnicht von Deutschland aus gespielt! Sie fahren also immer extra in Ausland um online ihre Scheine abzugeben. ... Es wird ermittelt, das Unternehmem muss die IP rausrücken und siehe da ich habe aus Deutschland aus mitgespielt.

    So, diee Behörden ermitteln und erheben Anzeige. Was gäbe es denn da momentan für Strafen? Mal davon abgesehen, dass man dann genug Geld hätte um gegen den Staatsvertrag zu klagen und gegen die Ermittlungen vorzugehen.

    Auch wenn glasklar ist, dass der Staatsvertrag dem EU-Recht widerspricht, besteht er nunmal noch und ist noch nicht gekippt, auch wenn es so sein wird.

    Wer hat gute Quellen? Habe bisher nichts gefunden.

    Danke

  2. #2
    vengola Gast

    Standard

    1. Weshalb sollte ein englisches Unternehmen (z.B. Jaxx ltd oder Tipp24 ltd.) einem Deutschen Ermittler die IP-Adresse rausrücken? Das Angebot ist legal und erfolgt mit Bewilligung der englischen Glücksspielbehörde

    2. Tipp24 schreibt zum Thema: " Ein strafrechtliches Risiko besteht für unsere Kunden selbstverständlich nicht. Der BGH stellte schon 1986 in einem Urteil (Az. 4 StR 148/86) klar, dass bei einer Teilnahme an einer Lotterie eine Strafbarkeit unter keinen Umständen gegeben ist, selbst wenn die Lotterie nicht in Deutschland genehmigt ist."

    3. Nehmen wir aber den schlimmstdenkbaren Fall an: StGB § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (ist es aber gemäss Punkt 2 nicht):
    - Bis 6 Monate Freiheitsstrafe. [Das ist aber die Maximalstrafe, die gibt es nicht für 6 Euro Einsatz mit einem Lottoschein. Und sie würde mit Sicherheit auf Bewährung ausgesprochen (ausser Du hättest schon was auf dem Kerbholz)]
    - und bis einhundertachtzig Tagessätze. [Also maximal das 6 fache deines monatlichen Nettoeinkommens. Die geringstmögliche Höhe des einzelnen Tagessatzes kann das Gericht bei 1,00 € ansetzen, die höchstmögliche bei 5.000 € (§ 40, Abs. 2 StGB), aber wer verdient schon 150'000 Euro netto im Monat]

    4. Das habe ich noch gefunden: "Der auf Glücksspiel spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach (http://www.ra-hambach.com) meint dazu: „Die gewerblichen Anbieter bewegen sich in einer rechtlich nicht eindeutig geregelten Grauzone.“ Die Vermittlung der Tipper an ausländische Lottogesellschaften durch private Anbieter sei jedoch nicht verboten „Der Verbraucher ist in jedem Fall durch Artikel 49 des EG-Vertrages geschützt. Darin wird Spielern eine so genannte, passive Dienstleistungsfreiheit gewährt, nach der auch Dienstleistungen aus dem Ausland angenommen werden dürfen.“
    Geändert von vengola (27.02.2009 um 01:09 Uhr)

  3. #3
    joblack Gast

    Standard

    Da würde ich mir keine Sorgen machen. Wenn die 100 Millionen auf Dein Konto springen dann kannst Du Dir überlegen diesem Verbot mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu leibe rücken. Die paar Tausend Euro kannst Du Dir dann schon gönnen.

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