Einladung zum Pressegespräch

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28.3.2006 vormittags wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zur Zulässigkeit privater Sportwetten in der Bundesrepublik Deutschland verkünden. Der Deutsche Buchmacherverband Essen e.V. (DBuV) - der diese Verfassungsbeschwerde durch sein Mitglied, Frau Irene Katzinger-Göth, geführt hat - lädt hiermit am



28. März 2006 um 13:30 Uhr im

Radisson SAS Hotel Karlsruhe
Raum Düsseldorf I
Am Hardtwald 10
76275 Ettlingen
Tel.: (0 72 43) 38 00


zum Dialog mit den Verfahrensbeteiligten ein. Es stehen folgende Damen und Herren für ihre Fragen zur Verfügung:

Frau Irene Katzinger-Göth, Beschwerdeführerin, Buchmacherin in München, Mitglied im DBuV
Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert, Verfahrensbevollmächtigter der Beschwerdeführerin
Rechtsanwalt Gernot Lehr, Verfahrensbevollmächtigter der Beschwerdeführerin
Dr. Norman Albers, Deutscher Buchmacher Verband Essen e.V. (DBuV)


Hinweise:

Das Radisson SAS Hotel liegt ca. 8,5 km vom Bundesverfassungsgericht in Richtung Ettlingen entfernt, direkt an der Anschlussstelle Karlsruhe Süd (A5/B3).

Die Veranstaltung wird gemeinsam mit dem Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) durchgeführt werden.

Sollten Sie Ihre Teilnahme bereits heute bestätigen können, würden wir uns über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
- Der Vorstand -