Verbot von Sportwetten erneut abgewiesen
Gera (am). Bis zum Allerletzten will der Freistaat Thüringen offenbar sein Lotterie-Monopol verteidigen. Seit der Nachwendezeit ist die Sportwetten GmbH Gera im Schussfeld staatlicher Behörden. Jetzt droht ein aktueller Rechtsstreit des Unternehmens mit Stadt und Land ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht zu werden.
Am 20. Mai hatte das Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar wie zuvor das Verwaltungsgericht in Gera das von Land und Stadt angestrebte Sportwetten-Verbot nicht bestätigt. Gegen dieses Urteil sei die Stadt Gera in Widerspruch gegangen, hieß es jetzt auf Nachfrage aus dem Oberverwaltungsgericht. In Weimar geht man davon aus, dass der Fall nun vors Bundesverwaltungsgericht kommt. Holger Frister, Chef der Sportwetten GmbH, sieht in dem sich hinziehenden Verfahren ausdrücklich einen "politischen Prozess des Landes". Mit Verweis auf "das schwebende Verfahren" wollte sich aber weder das Thüringer Innenministerium äußern, bei dem der Vertreter des öffentlichen Interesses vor Gericht angesiedelt ist, noch das Finanzministerium, in dessen Ressort der Fall zu Jahresbeginn übergegangen war. Für die Stadt Gera hat der Rechtsstreit zwei Seiten, sagte Bürgermeister Norbert Hein (CDU) auf Nachfrage. "Zum einen wollen wir ein sehr zuverlässiges Unternehmen in unserer Stadt in jeder Hinsicht unterstützen, andererseits müssen wir auf Weisung des Innenministeriums für endgültige Rechtssicherheit sorgen."
Die Sportwetten GmbH Gera ist eines von drei ostdeutschen Wettbüros, die von Sondergenehmigungen profitieren, die noch aus der DDR-Zeit stammen. Im Mai 1990 hatte der Rat des Bezirkes Gera die Gründung des privaten Wettbüros genehmigt. Mitte September 1990 hatte das Gewerbeamt Gera dem Joint-Venture-Unternehmen die Erlaubnis erteilt, auf Buchmacher-Art Sportwetten abzuschließen. Schon 1991 ermittelte der Staatsanwalt wegen des Verdachts, dass die Sportwetten GmbH unerlaubt eine Lotterie veranstalte. Ein Jahr später wurde das Verfahren eingestellt. Anfang 1996 entbrannte der Rechtsstreit erneut. Nach einer neuerlichen Prüfung habe die Stadt Gera festgestellt, dass die Sportwetten GmbH eine nach dem Lotterierecht konzessionspflichtige Tätigkeit ausübe, aber dafür keine Erlaubnis besitze. Zuvor, im Jahr 1994, wurde ein Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetz verabschiedet, das lediglich dem Freistaat gestatteten sollte, Sportwetten durchzuführen. Im Juni 1996 stellte der Bundesfinanzhof aber fest, dass die Sportwetten GmbH Gera keine Lotterie im Sinne des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreibe. Daraufhin änderte das Thüringer Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde der Kommune im September den Widerspruchsbescheid der Stadt ab. Der Sportwetten GmbH sollte generell untersagt werden, Wetten zu sportlichen Veranstaltungen abzuschließen oder zu vermitteln. Nun mit dem Grund, dass die Stadt zwar zu Unrecht das Betreiben einer Lotterie unterstellt habe, dass das Unternehmen aber Glücksspiele anbiete, und die seien gleichfalls strafrechtlich verboten. Die Sportwetten GmbH erhob daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht, der auch die Richter folgten. Worauf hin Gera im Bunde mit dem Freistaat in Revision ging. Die wurde vom Oberverwaltungsgericht nun abgelehnt. Kommentar
Quelle: http://www.tlz.de/tlz/tlz.gera.vollt...TLZ&dbserver=1


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