Private Wettvermittler dürfen weitermachen
Mi 15 Jun, 11:54 Uhr
Koblenz (AP) Obwohl die Firma Oddset in Rheinland-Pfalz ein staatlich konzessioniertes Monopol für Sportwetten innehat, dürfen konkurrierende private Wettvermittler vorläufig weiter tätig sein. In einer am Mittwoch vom Oberverwaltungsgericht Koblenz veröffentlichten Entscheidung hieß es zur Begründung, zunächst müssten offene Rechtsfragen geklärt werden, ehe ein grundsätzliches Urteil getroffen werden könne.
Im konkreten Fall hatten die privaten Vermittler Oddset-Wetten angeboten, was ihnen vom Verwaltungsgericht Mainz mit der Begründung untersagt wurde, es handele sich um unerlaubte Glücksspiele. Dagegen beschwerten sich die Vermittler beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht und beantragten eine Aufhebung des Mainzer Urteils im Eilverfahren.
Die Koblenzer Richter gaben den Antragstellern Recht, weil nicht geklärt sei, «ob die Strafbarkeit von unerlaubten Glücksspielen nach deutschem Recht mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht vereinbar ist». Ferner sei zu bedenken, ob die Zulassung eines staatlichen Monopols möglicherweise gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit verstößt.
Nach der Koblenzer Entscheidung dürfen die privaten Vermittler bis zur Beantwortung der offenen Rechtsfragen in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren weiter Oddset-Wetten anbieten. Zur Begründung hieß es unter anderem auch, dass «die Entstehung einer besonderen Kriminalität im Umfeld von Sportwetten nicht erkennbar» sei.
Quelle: http://de.sports.yahoo.com/050615/12/4h7r.html


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