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Thema: Rechtslage zu Glücks-und Gewinnspielrecht?

  1. #1
    mylord Gast

    Standard Rechtslage zu Glücks-und Gewinnspielrecht?

    Hallo,

    ich bin neu hier und habe überhaupt keine Ahnung über Glücks- und Gewinnspielrechte, sowie die definition zwischen Glückspiel und Gewinnspiel.

    Meine Frage lautet nun:

    Welche Glückspiele oder Gewinnspiele dürfen private Personen, also Normalbürger wie ich, gewerblich betreiben und wenn ja warum ?

    Also einen eigenen Lottobetrieb denke ich sicherlich nicht, aber zum Beispiel einen Losstand wie auf einem Jahrmarkt ? Welche gesetzl. Grundlagen müsste ich dort erfüllen ?

    Ich verstehe das Ganze irgendwie nicht so richtig, auch die Rechtslage dazu nicht ?

    Ich habe zum Beispiel einen Orginal Roulette Kessel mit Tisch von einem Casino erworben.

    Könnte ich damit ein Glücks- Gewinnspielgewerbe betreiben ?
    Was muß ich dabei beachten, um mit dem Gesetz nicht in Konflikt zu kommen ?

    Könnt ihr mich bitte dazu aufklären ?

    Freue mich über jede Antwort !

    Gruß mylord

  2. #2
    leines ist offline Senior Member
    Registriert seit
    17.04.2005
    Beiträge
    341

    Standard

    Hey Mylord,


    Grundsätzlich ist dies keine Rechtsberating von mir. Darf ich nicht, da ich kein Anwalt bin. Soweit ich mich mit der juristischen Materie beschäftigt habe, so gibt es fast nie eindeutige juristische Positionen. Je nach interessenslage wird dies von Juristen immer unterschiedlich interpretiert.

    so einfach lassen sich Deine Fragen nicht beantworten. Generell ist ein Buch von dem Glücksspielanwalt Dr. Martin Bahr ganz hilfreich http://www.gewinnspiel-und-recht.de/

    Ist aber in "juristendeutsch" geschrieben.

    Mit Deinem Roulettekessel darfst Du leider nichts gewerbliches anfangen. Im privaten Kreis vielleicht um Erdnüsse spielen.

    Die Trennung zwischen Gewinnspiel und Glücksspiel liegt oft bei dem Preis einer Briefmarke. Wenn der EInsatz für ein Preisausschreiben diesen Preis nicht überschreitet, dann kann vermutet werden, dass es ein Gewinnspiel ist. So wie bei den TV-Sendern und dem Anruf auf einer Premiumnummer.

    EIne Losbude ist dann auch wieder etwas anderes. Kenne ich mich aber gar nicht aus. Aber eine interessante Frage.

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