Land geht glücklos gegen Sportwetten im Internet vor

Oberverwaltungsgericht: Anbieter muss nicht zahlen - Zahlungsströme im Visier
von Steffen Könau, 11.08.05, 20:59h, aktualisiert 11.08.05, 21:04h


Einen schweren Rückschlag hat das Land beim Vorgehen gegen private Internet-Wettanbieter eingesteckt.
Magdeburg/MZ. Einen schweren Rückschlag hat das Land beim Vorgehen gegen private Internet-Wettanbieter eingesteckt. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg untersagte dem Landesverwaltungsamt jetzt, Zwangsgeld von einem Wettbüro einzutreiben, das nach Ansicht des Amtes keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hatte, Einwohner von Sachsen-Anhalt am Wetten zu hindern.

Das Gericht hatte noch im Mai in einem Beschluss bestätigt, dass alle nicht vom Land lizenzierten Anbieter in Sachsen-Anhalt illegal sind.

Nach Auffassung der Richter hätte das Land dem privaten Wettunternehmen konkret aufzeigen müssen, mit welchen Maßnahmen eine Teilnahme von Sachsen-Anhalt aus zu unterbinden ist. Eine pauschale Auflage allein, wie sie das Verwaltungsamt ausgesprochen hatte, reiche nicht aus. "Die Ordnungsbehörde muss ein geeignetes Mittel bestimmen", meinen die Richter.


Dass dies nicht geschah, hatte einen guten Grund. "Es existiert keine wirksame Methode, den Aufenthalt eines Internet-Spielers zweifelsfrei zu bestimmen", schreiben die Richter (Az 1 M 321 / 05). Sie äußern gleichzeitig Bedenken gegen die Zulässigkeit flächendeckender Herkunftsüberwachung. "Dabei würden in großem Umfang Daten von Nutzern erhoben, die sich nicht in Sachsen-Anhalt aufhalten." Somit sei es unmöglich, Personen in einem bestimmten Bundesland vom Mitspielen abzuhalten. "Lediglich, wenn der Vermittler seine Tätigkeit einstellen würde, wäre das sichergestellt." Eine solche Unternehmensaufgabe aber sei nicht verhältnismäßig.


Experten des Landeskriminalamtes hatten in einem Gutachten für das Landesverwaltungsamt schon im Mai ihre Bedenken geäußert. Technische Maßnahmen, um den Zugang zu bestimmten Netzseiten für ein bestimmtes Gebiet zu unterbinden, hätten "enge Grenzen". Die entsprechende Stellungnahme allerdings war, kritisieren die Magdeburger Richter nun, der Vorinstanz nicht vorgelegt worden.


Bis zur Verhandlung in der Hauptsache ist das Land jetzt aufgefordert, seine Vorstellungen zu konkretisieren. Der Blick richtet sich dabei offenbar vor allem auf die Zahlungsströme von Wettlustigen zu Wettbüros. Konkreter will ein Sprecher nicht werden: "Wir gehen davon aus, dass das Landesverwaltungsamt in angemessener Zeit einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen erarbeiten wird."

Quelle: http://www.mz-web.de/servlet/Content...=1018881578312