Tipp24: Aktie kann nach EuGH-Urteil zu Glücksspiel-Staatsvertrag kräftig zulegen

08.09.10 | 18:20 Uhr

Wie Tipp24 erklärte, urteilten die Richter, dass die deutschen Regelungen nicht kohärent und konsistent an den von den Bundesländern selbstgesetzten Zielen, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht, ausgerichtet sind und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die staatlichen deutschen Lotterieunternehmen umfassend Werbung betreiben, um den eigenen Gewinn zu erhöhen. Daneben seien weit gefährlichere Automatenspiele ohne besondere Beschränkungen zulässig und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen sogar noch liberalisiert worden. Der EuGH wies zudem darauf hin, dass die mit dem Europarecht unvereinbaren Beschränkungen des GlüStV auch nicht mehr übergangsweise angewendet werden dürfen, bis eine europarechtskonforme Neuregelung getroffen wird.


Wie Tipp24 erklärte, urteilten die Richter, dass die deutschen Regelungen nicht kohärent und konsistent an den von den Bundesländern selbstgesetzten Zielen, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht, ausgerichtet sind und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die staatlichen deutschen Lotterieunternehmen umfassend Werbung betreiben, um den eigenen Gewinn zu erhöhen. Daneben seien weit gefährlichere Automatenspiele ohne besondere Beschränkungen zulässig und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen sogar noch liberalisiert worden. Der EuGH wies zudem darauf hin, dass die mit dem Europarecht unvereinbaren Beschränkungen des GlüStV auch nicht mehr übergangsweise angewendet werden dürfen, bis eine europarechtskonforme Neuregelung getroffen wird.

Die Aktie der Tipp24 SE (ISIN DE0007847147 / WKN 784714) gehört am Mittwoch zu den größten Gewinner im Frankfurter Aktienhandel. Auslöser ist ein heute verkündetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) gegen die europäischen Grundfreiheiten verstößt.

Wie Tipp24 erklärte, urteilten die Richter, dass die deutschen Regelungen nicht kohärent und konsistent an den von den Bundesländern selbstgesetzten Zielen, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht, ausgerichtet sind und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Weiterhin stellte der EuGH fest, dass die staatlichen deutschen Lotterieunternehmen umfassend Werbung betreiben, um den eigenen Gewinn zu erhöhen. Daneben seien weit gefährlichere Automatenspiele ohne besondere Beschränkungen zulässig und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen sogar noch liberalisiert worden. Der EuGH wies zudem darauf hin, dass die mit dem Europarecht unvereinbaren Beschränkungen des GlüStV auch nicht mehr übergangsweise angewendet werden dürfen, bis eine europarechtskonforme Neuregelung getroffen wird.

Tipp24-Vorstand Dr. Hans Cornehl erklärte daher erfreut: "Der EuGH hat unsere Rechtsmeinung voll und ganz bestätigt. Der Glücksspiel-Staatsvertrag ist rechtswidrig und nicht anwendbar - ein Sieg auf der ganzen Linie. Wir gehen davon aus, dass wir unser Geschäft der Vermittlung staatlicher Lotterien in Deutschland, wie wir es erfolgreich bis Ende 2008 betrieben haben, in naher Zukunft wieder aufnehmen können."

Die Aktie von Tipp24 notiert derzeit in Frankfurt bei 27,49 Euro (+17,01 Prozent). (08.09.2010/ac/n/nw)



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