Habe gestern durch Zufall während Bundesliga Kompakt auf DSF einen Werbespot von PartyPoker gesehen. Beworben wird dabei die englischsprachige Seite www.partypoker.net.
Der Inhalt des Spots war: "Lernen Sie nette Leute kennen und spielen Sie "Just for Fun" Poker über das Internet".
Auf diese Art und Weise scheint StGB 284 wohl nicht betroffen zu sein.


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