Es ist Richtig, dass die Teilnahme an ausländischen Lotterin vom deutschen Gesetzgeber als Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel wahrgenommen wird. Nach §285 StGb ist die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar!!!!!!
§ 285
Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Die unterschiedlichen nationalen Lotterien schützen sich Gegenseitig und unterbinden die Teilnahme für Nicht-Inländische-Spieler in den eigenen AGB´s.
Wenn man persönlich im Ausland sich einen solchen Lottoschein kauft, dann kann dies natürlich nicht unterbunden werden und ist auch gestattet.
Jetzt kann man interpretieren, dass man sich im Internet auf dem Server des ausländischen Anbieters befindet und somit sich im Land des Anbieters befindet und somit ist es wieder okay.
Wer also im Ausland Lotto über das Internet spielen will, der muss sich an einen "Vermittler" wenden, da die offiziellen Lottoseiten nicht zur Verfügung stehen. Einzige Ausnahme ist Lotto Liechtenstein
Die Vermittler für Euromillions findest Du unter:
http://www.mr-lotto.net/euromillions-anbieter/index.htm
Viel Erfolg
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