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  #1  
Alt 06.03.2006, 14:57
Stefan Stefan ist offline
Newbie
 
Registriert seit: 06.03.2006
Beiträge: 1
Standard Anzahl der Käufer entscheidet über angebotene Ware

Hallo!

Wenn ich ein Angebot mache bei der die Anzahl der Käufer letztendlich entscheidet, was überhaupt verkauft wird, ist das dann illegal?
Ok, etwas näher erklärt: Wenn in einer Bar oder Disco allen anwesenden Gästen angeboten wird, für zwei Euro etwas bestimmtes zu kaufen, handelt es sich ja um einen normalen Kauf.
Bei dem was ich meine wird aber ganz klar gesagt, dass eine Stunde lang jeder der zwei Euro bezahlt zunächst nichts dafür bekommt, sondern erst nach Ablauf der Stunde etwas bekommt. Was er bekommt, hängt dann davon ab, wie viele in dieser Stunde zwei Euro bezahlt haben. Z.B. Haben 1 - 10 Leute bezahlt, bekommen alle diese 1 - 10 Leute ein Fass Bier für ihr Geld. Haben insgesamt 11 - 20 Leute bezahlt, bekommen alle die bezahlt haben ein Glass Bier. Nun als Tabelle:
21 - 30 : Ein Feuerzeug
31 _ 40 : Ein Streichholz
41 - 50 : Ein Longdrink
51 - 60 : Das Geld wird Gespendet

Bei Bezahlung ist also keinem Klar was er eigendlich kauft, denn keiner weiss wie viele noch bezahlen werden. Er ist aber wohl über die obige Abstufung informiert, das heisst er kennt das Problem, und ist es eingegangen. Auch ist vorher nicht klar, wer der "Gewinner" bei der Sache ist (bei 31 - 40 eher der Betreiber)
Wie ist die Rechtliche Lage einzuschätzen? Legal oder Illegal?
Mfg,
Stefan
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  #2  
Alt 07.03.2006, 05:39
leines leines ist offline
Senior Member
 
Registriert seit: 17.04.2005
Beiträge: 342
Standard

hey Stefan,

eine lustige Idee ist es auf jeden Fall. Wenn Du das als eine Art Tombola in einer Disco machst, dann dürfte das wohl kein Problem sein.

Ob legal oder illegal hängt davon ab, ob Dein Spiel ein Glücksspiel ist.

Nach einhelliger Auffassung liegt ein Glücksspiel vor, wenn die Entscheidung über Gewinn oder Verlust des Spiels nach den Spielbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und den Kenntnissen des Spielers abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall.

Tja..wieviele leute mitspielen ist dann wohl Zufall, oder?

Lt. § 284 StGB liegt Glücksspiel vor, wenn ein Einsatz geleistet wird. Was im Einzelnen unter einem „Einsatz“ zu verstehen ist, ergibt sich nicht aus dem Gesetz. In Deinem Fall wäre der Einsatz €2,-. Also wird ein Einsatz erbracht.

Allerdings gibt es dann noch eine Geringfügigkeitsschwelle. Spiele mit denen man als Einsatz eine Postkarte bezahlen muss (oder deren Gegenwert) ist dann eigentlich kein Glücksspiel.

Wo liegt aber diese Schwelle? Da gibt es zahlreiche unterschiedliche Auffassungen. http://www.mr-bet.net/geringfuegigke...elle/index.htm

WIe immer...eine eindeutige Entscheidung kann man wohl nicht treffen. Ich auch nicht...da dies keine Rechtsberatung ist (darf nur ein Anwalt :-))

Also ein RA fragen oder vielleicht hat sonst im Forum dazu noch eine Meinung?
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  #3  
Alt 10.03.2006, 04:22
leines leines ist offline
Senior Member
 
Registriert seit: 17.04.2005
Beiträge: 342
Standard

Hey Stefan,

ich bin kein Jurist und kann Dir leider keine befriedigende Auskunft geben. Aus dem bauch heraus, würde ich sagen, dass es unproblematisch ist. Du hast keine Gewinnabsicht (höchstens indirekt für Deine Disco) bzw. ist der Gewinn nicht so groß, dass man damit einen "Vermögenswert" erzielt. Ich würde das eher mit den Bingospielen vergleichen. Da kann man auch Bingokarten kaufen und gewinnt dann einen Getränkegutschein oder so.

Wenn der Gewinn (pro Person) niedrig ist und der Einsatz auch Überschaubar, dann könnte es okay sein.

Vielleicht kann man es nur ausprobieren. Neidische Konkurrenz könnte aber immer eine Anzeige erstatten. Dann muss die Staatsanwaltschaft tätig werden und Du hast auf jeden Fall die Anwaltskosten. I

Vielleicht Legst Du etwas Geld zur Seite, damit Du einen Anwalt beauftragen kannst und sehe es als Werbung :-)

Oder Du fragst einen Anwalt im Vorfeld. Glücksspielanwälte findest Du unter http://www.wettenforum.com/glueckssp...elte/index.htm

Hilfreich ist auch das Buch vom Dr. Martin Bahr zum Thema Glücks- und Gewinnspielrecht.

Eine abschliessende Antwort wirst Du aber wohl leider nie bekommen.

Schreibe doch noch einmal Deine Frage ins Forum, die Du mir als PM geschrieben hast. Ich poste den Link mal weiter. Vielleicht hat ja einer meiner Anwälte eine Idee.

Gruss Leines
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