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Gericht: Lotto muss mit privaten Vermittlern zusammenarbeiten
(© ddp) 09.06.2007 07:02:04 - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den Lottogesellschaften den Boykott von Tippscheinen des privaten Vermittlers Fluxx untersagt. Die Richter wiesen eine Beschwerde der Lottogesellschaften gegen eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamts zurück, wie Fluxx am Freitag mitteilte. Außerdem bestätigte das Gericht das Verbot von Absprachen bei der Zahlung von Provisionen an private Vermittler und den sofortigen Vollzug der Anordnungen des Kartellamts. (live-PR.com) - Düsseldorf (ddp.djn). Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den Lottogesellschaften den Boykott von Tippscheinen des privaten Vermittlers Fluxx untersagt. Die Richter wiesen eine Beschwerde der Lottogesellschaften gegen eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamts zurück, wie Fluxx am Freitag mitteilte. Außerdem bestätigte das Gericht das Verbot von Absprachen bei der Zahlung von Provisionen an private Vermittler und den sofortigen Vollzug der Anordnungen des Kartellamts. Auslöser des Kartellrechtsstreits war den Angaben zufolge die Weigerung der Lottogesellschaften, Tippscheine der Fluxx-Tochter Jaxx aus dem stationären Vertrieb, zum Beispiel über Supermärkte und Tankstellen entgegenzunehmen. Dieser Boykott ist nach dem Beschluss des Kartellamts rechtswidrig. Dies hat das OLG Düsseldorf bestätigt. Bei Zuwiderhandlungen drohen den Lottogesellschaften nach Fluxx-Angaben Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Fluxx-Vorstandsprecher Rainer Jacken sagte, die Lottogesellschaften seien in die Schranken gewiesen worden. «Die Argumentation der Richter belegt erneut, dass auch ein neuer Staatsvertrag zum Glücksspielwesen an den Maßstäben des deutschen und europäischen Kartellrechts zu messen ist», sagte er. ddp.djn/roy © ddp Quelle: http://www.live-pr.com/gericht-lotto...ern-r11333.htm |