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#1
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Guten Abend,
ich hoffe hier finde ich eine Antwort auf meine Frage ob es sich im folgenden Fall um ein Glücksspiel oder Gewinnspiel handelt und ob ich in irgendeiner Art und Weise rechtlichen Pflichten bei Anwendung nachzukommen hätte. Nähere Eräuterung: Es ist angedacht, Preise im Wert von - mhm sagen wir mal 1000,-€ zu verlosen. Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können muss ich einen Betrag 29,-€ bezahlen und erhalte gleichzeitig noch eine Dienstleistung. z.B einen Haarschnitt. An dem - ich sage mal Gewinnspiel- nehmen alle Personen teil, die den besagten Haarschnitt zum Preis von 29,-€ gekauft haben. Die Aktion läuft über einen Zeitraum von - sagen wir mal - 6 Monaten. Unterliege ich hier einem Gewinnspielrecht? / Glückspielrecht? Was passiert wenn ich nach 3 Moanten Laufzeit entscheide nun kann jeder auch ohne Erwerb des Harrschnittes an dem Gewinnspiel teilnehmen - es langt, wenn er mir einen Zettel mit seinem Namen und seiner Adresse hinterlässt? Trotzdem werbe ích natürlich Vorrangig mit dem Gewinnspiel, den tollen Preisen und der super Dienstleistung, nur im "kleingedruckten" ändere ich ab, dasss natürlich jeder! berechtigt sein an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Ein fiktives Beispiel - dessen Rechtsgrundlage mich dennoch intressieren würde. ich hoffe hier kompetente Antworten zu finden und würde mich über zahlreiche klärende Hinweise freuen. Herzlichen Dank das Gästle |