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  #1  
Alt 03.01.2006, 15:08
Moon
 
Beiträge: n/a
Böse Illegales Glücksspiel - Strafanzeige

Hallo zusammen!

Folgende Situation:

Ich möchte Sportwetten anbieten. Anbieter habe ich, Ladenlokal auch.

Rufe beim Ordnungsamt der Stadt an und der Mann, zuständig für Gewerbeanmeldung etc. sagt mir, dass ich das Gewerbe anmelden kann, dann eine Unterlassungsbesagung kriege, dann Einspruch erhebe und dann erstmal raus bin!
Das zweite Problem jedoch was auftritt, meinte er, wäre dass gegen mich Strafanzeige wegen illegalem Glücksspiel erhoben wird.
Kann ich das umgehen? Er meinte die gewerbliche Problematik wäre eine andere als der Strafbestand ansich, daher habe ich 2 mal Probleme mit den Behörden.
Das eine mal wenn ich Widerspruch einlege und alles ist ok und das andere mal weil ich mich strafbar mache!

Welche Tipps habt ihr bzw. wie hoch wäre so eine Strafe oder würde es sich lohnen einen anderen den Shop betreiben zu lassen, damit der die Strafe kriegt? ..Bitte antwortet tüchtig...
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  #2  
Alt 03.01.2006, 16:49
leines leines ist offline
Senior Member
 
Registriert seit: 17.04.2005
Beiträge: 342
Standard

Hey,

Zitat:
dass ich das Gewerbe anmelden kann, dann eine Unterlassungsbesagung kriege, dann Einspruch erhebe und dann erstmal raus bin!
nicht ganz. Du bekommst eine Unterlassungserklärung und dagegen kann man Widerspruch erheben. Dann wird in den meisten Fällen von den Behörden abgewartet und Du kannst solange den Shop betreiben. Mit Verweis auf das ausstehende Urteil in Karlsruhe werden die Behörden in der Regel nichts machen, da die behörden sonst Schadensersatzpflichit werden.
Allerdings ist dies keine Garantie, da jedes ordnungsamt anders reagieren kann.
Man macht Dir aber gerne den Laden wegen andere Dinge zu. Weil Du keine Parkplätze hast, weil Du keine Gastronomiegenehmigung hast (aber eine Premiere-Sportsbar-Schild) usw. Die machen Dir das leben gerne zur Hölle :-(

Dann wird Strafanzeige erstattet. Ist auch eine Vorsichtsmassnahme der Behörden. Dazu gibt es bereits zahlreiche unterschiedliche Urteile. Jedes gericht handelt anders und alle warten auf Karlsruhe.

Schau mal in das Forum Gesetz, da werden zahlreiche entsprechende Artikel zu dem Thema zu finden sein.
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  #3  
Alt 02.03.2006, 10:57
wettbill wettbill ist offline
Newbie
 
Registriert seit: 30.08.2005
Beiträge: 12
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Zitat:
Zitat von Moon
Hallo zusammen!

Folgende Situation:

Ich möchte Sportwetten anbieten. Anbieter habe ich, Ladenlokal auch.

Rufe beim Ordnungsamt der Stadt an und der Mann, zuständig für Gewerbeanmeldung etc. sagt mir, dass ich das Gewerbe anmelden kann, dann eine Unterlassungsbesagung kriege, dann Einspruch erhebe und dann erstmal raus bin!
Das zweite Problem jedoch was auftritt, meinte er, wäre dass gegen mich Strafanzeige wegen illegalem Glücksspiel erhoben wird.
Kann ich das umgehen? Er meinte die gewerbliche Problematik wäre eine andere als der Strafbestand ansich, daher habe ich 2 mal Probleme mit den Behörden.
Das eine mal wenn ich Widerspruch einlege und alles ist ok und das andere mal weil ich mich strafbar mache!

Welche Tipps habt ihr bzw. wie hoch wäre so eine Strafe oder würde es sich lohnen einen anderen den Shop betreiben zu lassen, damit der die Strafe kriegt? ..Bitte antwortet tüchtig...
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