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#1
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Hallo zusammen!
Folgende Situation: Ich möchte Sportwetten anbieten. Anbieter habe ich, Ladenlokal auch. Rufe beim Ordnungsamt der Stadt an und der Mann, zuständig für Gewerbeanmeldung etc. sagt mir, dass ich das Gewerbe anmelden kann, dann eine Unterlassungsbesagung kriege, dann Einspruch erhebe und dann erstmal raus bin! Das zweite Problem jedoch was auftritt, meinte er, wäre dass gegen mich Strafanzeige wegen illegalem Glücksspiel erhoben wird. Kann ich das umgehen? Er meinte die gewerbliche Problematik wäre eine andere als der Strafbestand ansich, daher habe ich 2 mal Probleme mit den Behörden. Das eine mal wenn ich Widerspruch einlege und alles ist ok und das andere mal weil ich mich strafbar mache! Welche Tipps habt ihr bzw. wie hoch wäre so eine Strafe oder würde es sich lohnen einen anderen den Shop betreiben zu lassen, damit der die Strafe kriegt? ..Bitte antwortet tüchtig... |
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#2
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Hey,
Zitat:
Allerdings ist dies keine Garantie, da jedes ordnungsamt anders reagieren kann. Man macht Dir aber gerne den Laden wegen andere Dinge zu. Weil Du keine Parkplätze hast, weil Du keine Gastronomiegenehmigung hast (aber eine Premiere-Sportsbar-Schild) usw. Die machen Dir das leben gerne zur Hölle :-( Dann wird Strafanzeige erstattet. Ist auch eine Vorsichtsmassnahme der Behörden. Dazu gibt es bereits zahlreiche unterschiedliche Urteile. Jedes gericht handelt anders und alle warten auf Karlsruhe. Schau mal in das Forum Gesetz, da werden zahlreiche entsprechende Artikel zu dem Thema zu finden sein. |
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#3
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Zitat:
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