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#1
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In wie weit bekommt man als deutscher Poker Affiliate Rechtsprobleme und wie kann man sich möglichst absichern?
Hab hier aus dem Forum noch folgendes Zitat: Das Werbeverbot nach § 284 Abs. 4 StGB Vor allem im Bereich der Internetwerbung führt § 284 Abs. 4 StGB zu einem unerträglichen Katz und Maus-Spiel zwischen Behörden und kommerziellen Glücksspielanbietern aus dem In- und Ausland. Das deutsche Strafrecht ist anwendbar, wenn sich Internetseiten „bestimmungsgemäß“ an Deutsche richten, was bei .de-Domains oder bei Domains in deutscher Sprache der Fall ist. Die große Herausforderung der kommerziellen Anbieter ist es nun, ihre .de-Domains oder ihre .net-Domains rechtlich einwandfrei zu gestalten, also nur Spiele um Spielgeld, aber keine Werbung für kostenpflichtige .com-Webseiten etc. anzubieten. Im gleichen Moment sollen die Nutzer der Spielgeld-Domains aber natürlich irgendwie auf die kostenpflichtigen Angebote auf den .com-Domains hingewiesen werden. Hierbei zeigen die Anbieter viel Phantasie und Kreativität. So kann man hier ein Startgeld für ein Turnier gewinnen, dort steht in den AGB irgendetwas über tolle Gewinnmöglichkeiten auf den .com-Seiten oder ein großer Anbieter sponsert ein Riesen-Pokerturnier an der deutsch-tschechischen Grenze (in Tschechien, was vor Kurzem wahnsinnig in die Hose ging, as Turnier in Asch wurde einen Tag vor Beginn auf dubiose Weise abgesagt), bei dem Sachpreise zu gewinnen sind. Bin ich demnach abgesichert, wenn ich eine .com Domain in englischer Sprache benutze? Kann ich dazu eine deutsche Domain mit Verweisen auf die Englische benutzen? Ich hab mich mal bei den affiliates umgeschaut. Dort wird meistens ein "Haftungsausschluss" beschrieben, der besagt, dass ihre Seite z.B. nur zur Information dient, aber nicht zum Werben von Spielern. Reicht das? Wie hoch ist das Risiko strafrechtlich verfolgt zu werden? Es gibt immerhin eine Vielzahl deutscher Affiliates, ohne ersichtliche Rechtsprobleme. |