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#1
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Guten Tag,
ich bin recht neu hier und habe mal eine Frage. Wir wollen eine Lotterie veranstalten oder etwas ähnliches. Diese soll pro Person ca. 10€ kosten und als Gewinn per Zufall einen Fernseher als Gewinn stellen. Ist dies Möglich und legal? Unter welchen Voraussetzungen wäre dies der Fall? Ich habe mal gelesen, das eine Geringfügigkeit besteht, wenn der Einsatz unter dem Stundenlohn eines Durchschnittsfacharbeiters liegt und somit bei ca. 15€. Ist dies richtig? Wenn man eine strikte Trennung von Gewinnspiel auf der einen Seite und Verwaltungskosten auf der anderen Siete machen würde, wäre dies dann ebenfalls eigentlich kein Glücksspiel, richtig? Vielen Dank für die Antworten im Voraus. Nolem! Geändert von nolem (16.09.2008 um 22:36 Uhr). |