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Die Mauer steht wieder
Ab Januar darf man in Ostdeutschland noch wetten, im Westen nicht Berlin - Es klingt wie ein Schildbürgerstreich: Über eineinhalb Jahre haben die 16 deutschen Ministerpräsidenten um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag gerungen. Es wurde gestritten, verworfen und dann doch irgendwann entschieden: Am 1. Januar 2008 tritt der neue Vertrag in Kraft. Damit gilt - so sieht es zumindest das Papier vor - ein Staatsmonopol auf Lotto und Wetten. Soweit die Theorie. Die Praxis ist dagegen ziemlich absurd. Ausgerechnet Bwin - der Marktführer unter den Online-Wettanbieter - bekommt eine Ausnahmegenehmigung. Während kleine Wettannahmestellen ab übernächsten Dienstag ihre Türen dem Gesetz nach schließen müssen, darf Bwin zumindest in Teilen von Deutschland weiter fröhlich Wetten annehmen. Verrückt genug, jetzt wird es allerdings noch skurriler: Diese Sonderregelung gilt nämlich nur für das ehemalige DDR-Gebiet, Hamburg, Bayern und Hessen. Wer sich in den anderen Bundesländern oder in West-Berlin aufhält, darf dagegen bei Bwin nicht spielen. Grund für diese ungewöhnliche Sonderbehandlung ist eine aus DDR-Zeiten stammende Sportwetten-Lizenz, die der Österreichische Wettkonzern nach der Wende gekauft hat. Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen nun befand, darf den Inhabern der DDR-Lizenzen die Vermittlung von Sportwetten - auch per Internet - nicht untersagt werden. Allerdings gelte das laut den Sächsischen Richtern nur für Bürger, die sich auf ehemaligem DDR-Gebiet aufhalten. Ausdrücklich gilt nicht der Wohnort als entscheidend sondern der Aufenthaltsort. So ergibt sich die merkwürdige Situation, dass man beispielsweise im Westberliner Stadtteil Kreuzberg nicht spielen darf, im angrenzenden Berlin-Mitte dagegen schon. Beim Bautzener Oberverwaltungsgericht existiert die Mauer offenbar noch, zumindest, wenn es um Wetten geht. Hoffnung gibt es aber auch für westdeutsche Spieler, die nicht zum Wetten in den Osten fahren wollen. Gerichte in Bayern, Hessen und nun auch in Hamburg haben beschlossen, dass auch in diesen Bundesländern weiter online bei Bwin gewettet werden darf. Begründung: Es sei technisch nicht möglich, ein Online-Wettverbot für einzelne Bundesländer durchzusetzen. Dieser Meinung ist man auch bei Bwin. "Machbar ist lediglich, dass wir den Kunden anklicken lassen, ob er sich in den neuen Bundesländern befindet. Nachprüfen können wir es jedoch nicht", sagte ein Sprecher. Auch jenseits dieser Extraregeln für Bwin ist der geplante Staatsvertrag mehr als umstritten. Seit das Bundesverfassungsgericht im März 2006 eine Neuregelung des Lotto- und Wettmarktes verlangt hat, wehren sich die privaten Glückspielanbieter gegen das drohende Monopol des Staates. Gutachter sprechen von einem volkswirtschaftlichen Irrsinn. Rund 15 000 Mitarbeiter privater Wettanbieter stünden auf der Straße, weil die Firmen ihre Läden schließen müssten. Dem Staat entgingen Einnahmen in Milliardenhöhe, ein unkontrollierbarer Schwarzmarkt wäre die Folge. Selbst unter den staatlichen Glückspielanbietern wächst der Unmut über den Staatsvertrag. Da mit ihm ein fast gänzliches Werbeverbot einhergeht, werden erhebliche Einbußen befürchtet. Die Ziehung der Lottozahlen darf aber wohl weiter im TV gezeigt werden. http://www.welt.de/welt_print/articl...ht_wieder.html |