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Alt 13.12.2007, 04:09
zeitungsjunge zeitungsjunge ist offline
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Standard Auch Internet-Geschäft privater Wettanbieter bedroht

Glücksspiel
Auch Internet-Geschäft privater Wettanbieter bedroht

Von Helmut Schwan
Die Vermittlung privater Sportwetten müsste in Hessen vom Land genehmigt werden

Die Vermittlung privater Sportwetten müsste in Hessen vom Land genehmigt werden

07. Dezember 2007 Erfolgreich darauf zu wetten, dass Hessen den Staatsvertrag der Bundesländer zum Glücksspielwesen noch scheitern lassen wird, brächte eine hohe Quote. Denn eine deutliche Mehrheit gilt als sicher, wenn der Landtag in der nächsten Woche über den Gesetzentwurf abstimmt. Voraussichtlich wird nur die FDP dagegen votieren, von Anfang 2008 an das staatliche Lotto-Monopol fortzuschreiben und für Sportwetten zu präzisieren. Stimmen die Parlamentarier in Hessen zu, schließt sich die Front der Bundesländer im Kampf gegen die Privatisierung des Milliardengeschäftes um den Traum von plötzlichem Reichtum. Ob er damit entschieden ist, bleibt aber wohl dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Es hatte im März 2006 das staatliche Monopol in Frage gestellt und daran geknüpft, dass weitaus größere Anstrengungen zur Prävention der Spielsucht unternommen werden müssten als bisher.

Ende des Jahres läuft die Frist ab. Ehe Karlsruhe jedoch die Novelle geprüft haben wird, dürften mindestens ein Jahr, wenn nicht zwei Jahre verstreichen. Noch längere Fristen müssen jene einkalkulieren, die auf ein Diktum des Europäischen Gerichtshofs hoffen. Zwar hat die EU-Kommission schon angedeutet, sie werde wegen eines Verstoßes gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ein Verfahren gegen Deutschland einleiten, sollte der Wettmarkt nicht zumindest teilweise für private Anbieter geöffnet werden. Aber zwischen Drohgebärde und Urteil liegen erfahrungsgemäß in Brüssel und Straßburg nicht nur viel Zeit, sondern mitunter auch langwierige politische Verhandlungen.

Geldbußen bis zu 500.000 Euro

Manchen Unternehmen dürfte freilich wirtschaftlich der Atem ausgehen, ehe eine definitive Entscheidung gefallen ist. Das gilt vor allem für das Kleingewerbe, die lokalen Wettbüros, die sich vor einigen Jahren vor allem im Rhein-Main-Gebiet sprunghaft vermehrt hatten. In Hessen waren es laut Innenministerium in der Spitze rund 200, in Frankfurt Anfang 2006 nach Auskunft des Ordnungsamtes mehr als hundert dieser Etablissements, wo man auf die Ergebnisse von Fußballspielen, Autorennen, aber auch von exotischen Sportevents setzen konnte. Inzwischen, nachdem das Ordnungsamt sehr konsequent eingeschritten war, sind noch rund zehn geöffnet, aber nur, weil sie sich etwa durch Wechsel des Eigentümers bisher den Schließungsverfügungen entziehen konnten.

Die Kommunen konnten sich rechtlich auf der sicheren Seite fühlen: Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte in einigen Eilverfahren die Verfügungen. Mit einer neuen gesetzlichen Grundlage entfällt nach Ansicht des Innenministeriums auch die Befürchtung, wie sie etwa in Offenbach geäußert wurde, man mache sich als Kommune schadensersatzpflichtig, wenn man Wettbüros schließe und irgendwann später erweise sich dies als rechtswidrig.

Viel spannender als die Attacke auf diese überschaubare Szene wird sein, ob es den Ländern gelingt, auch den wirtschaftlich weitaus bedeutenderen Umsatz auf dem Glücksspielmarkt im Internet nachhaltig einzuschränken. Zwar munitioniert das hessische Gesetz die Behörden reichlich – es sieht bei Verstößen Geldbußen bis zu 500.000 Euro vor. Aber es bauen sich auch mit dem neuen Recht erhebliche juristische wie tatsächliche Hürden auf: Zum größten Teil können die privaten Anbieter auf Lizenzen in Malta oder Gibraltar oder auf Genehmigungen verweisen, die noch kurz vor der Vereinigung in der DDR erteilt worden waren.

„Verbot verlangt Unmögliches“

Schon jetzt zeigt sich, wie schwierig es angesichts der Umleitungen und Irrpfade dieses Mediums ist, ein solches Verbot durchzusetzen. Mit dieser Begründung gab der Verwaltungsgerichtshof in Kassel Ende Oktober einem Eilantrag des Branchenführers Bwin statt. Die Gesellschaft hatte sich gegen die Unterlassungs-Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt gewehrt, in Hessen Sportwettgebote oder andere Glücksspiele über das Internet anzubieten oder es Personen, die sich in diesem Bundesland aufhalten, zu ermöglichen, sich per Handy daran zu beteiligen. Das Gericht stellte ähnlich wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lapidar fest, dieses Verbot verlange etwas tatsächlich Unmögliches und sei daher nichtig. Die Richter halten es technisch für nicht machbar, die Teilnehmer zu orten und gegebenenfalls die Verbindung zu unterbrechen. Dies sei allenfalls staatlichen Ermittlungsbehörden möglich, es von Privaten zu verlangen, wäre rechtswidrig, heißt es in dem Beschluss.

Wie groß die Unsicherheit jedoch auch unter Juristen weiterhin ist, zeigt eine noch jüngere Entscheidung in gleicher Sache aus Baden-Württemberg: Dessen oberstes Verwaltungsgericht bestätigte das Verbot, Sportwetten über das Internet zu vermitteln. Auch dieser Beschluss ist unanfechtbar.



Text: F.A.Z.
http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC9...~Scontent.html
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