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Alt 26.12.2007, 23:03
zeitungsjunge zeitungsjunge ist offline
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Registriert seit: 15.12.2005
Beiträge: 1.257
Standard bwin-Angebot in Hamburg auf Grund seiner in der DDR erteilten Lizenz erlaubt

Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Rechtmäßigkeit von bwin-Angebot in Hamburg auf Grund seiner in der DDR erteilten Lizenz



Neugersdorf (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einem gestern ergangenen Urteil einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg wiederherzustellen. Eine Hamburger Behörde hatte bwin untersagt, Sportwetten über das Internet oder in anderer Weise in Hamburg anzubieten. Zur Umsetzung sollte bwin entsprechende Hinweise auf seiner Seite aufnehmen, dass Personen, die sich in Hamburg auf halten, legal keine Sportwetten tätigen könnten.

Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzung dieser Verfügung insbesondere damit begründet, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner jüngsten Entscheidung zu Sportwetten die Frage der bundesweiten Geltung von in der DDR erteilten Erlaubnissen ausdrücklich offen gelassen habe. Zudem sei die Entscheidung der Hamburger Behörde unverhältnismäßig.

Damit hat nach zwei letztinstanzlichen Entscheidungen in Hessen und Bayern nunmehr das dritte alte Bundesland die uneingeschränkte Verbreitung von bwin auf Grundlage seiner deutschen Lizenz bestätigt. Für die neuen Bundesländer hatte eine entsprechende Entscheidung letzte Woche das Oberverwaltungsgericht Bautzen getroffen.
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  #2  
Alt 26.12.2007, 23:04
zeitungsjunge zeitungsjunge ist offline
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Registriert seit: 15.12.2005
Beiträge: 1.257
Standard Landgericht Bremen entscheidet gegen bwin.de

Landgericht Bremen entscheidet gegen bwin.de

- bwin.de darf keine Sportwetten in Deutschland veranstalten
- Schadenersatz für die Bremer Lotteriegesellschaft
- Lotto Bremen begrüßt Urteil

Das Landgericht Bremen hat am Donnerstag den kommerziellen Sportwettenanbieter bwin.de zur Unterlassung der Veranstaltung und Bewerbung von Sportwetten in Deutschland verurteilt. Das Urteil (Az. 12 O 379/06) stellt klar, dass der unter bwin.de handelnde Kaufmann Pfennigwerth aus Sachsen in Deutschland keine Sportwetten zu festen Gewinnquoten mehr anbieten darf.

"Wir begrüßen das Urteil des Landgerichts", sagte Michael Barth, Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH. "Nur die staatliche Sportwette ODDSET darf angeboten werden. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Vorgaben der Politik durchzusetzen. Er entspricht der Entscheidung der 16 Bundesländer, durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag für Spielerschutz und Suchtprävention zu sorgen." so Barth.

Darüber hinaus hat das Landgericht festgestellt, dass eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht von Herrn Pfennigwerth gegenüber der Bremer Toto und Lotto GmbH besteht.

Diese Entscheidung geht noch über den am 12. Dezember 2007 verkündeten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen (Az. 3 BS 286/06) hinaus, in dem bwin.de untersagt wurde, in den elf alten Bundesländern Sportwetten anzubieten und zu bewerben. Damit kristallisiert sich eine klare Rechtsprechung dahin gehend heraus, dass das Angebot und die Bewerbung des Angebots von bwin.de jedenfalls in den alten Bundesländern – nach der Entscheidung des LG Bremen auch in den neuen Bundesländern – untersagt ist.

Pressekontakt:
Sabine Bote
E-Mail: bote@lotto-bremen.de
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