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Der neue Lotto-Staatsvertrag tritt in Kraft
Weniger Werbung, mehr Staat - Klagewelle der privaten Wettbewerber befürchtet von Michael Donhauser, 28.12.07, 16:19h Münster/dpa. Dass sich der Aufsichtsbeamte vom ordnungsgemäßen Zustand des Ziehungsgerätes und der 49 Kugeln überzeugt hat, erfahren Lottofans seit mehr als 40 Jahren allwöchentlich live im Fernsehen. Die Ziehung der Lottozahlen ist eine TV-Institution geworden. Ein neuer Staatsvertrag, der das Glücksspielmonopol des Staates und den Ländern Milliardeneinnahmen sichern soll, bringt nun allerdings nicht nur die TV-Ziehung in Gefahr, sollte diese als Werbung deklariert werden. Der zum 1. Januar 2008 in Kraft tretende Staatsvertrag nach Meinung von Experten auch eine Klagewelle der privaten Wettbewerber auslösen, die durch alle Instanzen rollen und schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof landen wird. Das neue Vertragswerk, das die Parlamente aller 16 Bundesländer in den vergangenen Wochen ratifiziert haben, folgt im Großen und Ganzen einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006. Die Karlsruher Richter hatten das Glücksspielmonopol des Staates für nicht verfassungskonform erklärt. Doch die private Konkurrenz von Sportwetten-Anbietern und Lotto-Vermittlern jubelte nur kurze Zeit. Das Monopol ist nämlich laut Richterspruch dann mit der Verfassung vereinbar, wenn dem Ziel der Spielsucht-Bekämpfung allerhöchste Priorität eingeräumt wird. Im Klartext: Keine anheizende Werbung mehr für Glücksspiele, keine Sportwetten privater Anbieter. Privaten Anbietern stockte der Atem. Internet-Lotto-Vermittlern wie Tipp 24 wird damit - nach einer zwölfmonatigen Übergangsfrist -praktisch die Geschäftsgrundlage entzogen. Auch dem Profi-Sport, etwa der Deutschen Fußball-Liga (DFL), entgehen nach Angaben von DFL-Präsident Reinhard Rauball Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Denn Sponsoren aus der Wettbranche, etwa Branchenprimus bwin, dürfen nicht mehr werben. Tipp-24-Geschäftsführer Jens Schumann kündigte prompt eine Klage gegen den neuen Staatsvertrag an. Sein Kollege Norman Faber vom Spielgemeinschaften-Vermittler Faber aus Bochum zieht seit Monaten mit einer ganzen Heerschar prominenter Rechtsgelehrter im Schlepptau in ganzseitigen Zeitungsanzeigen gegen den Staatsvertrag zu Felde. Auch er will die Gerichte bemühen. Europäisches Wettbewerbsrecht werde gebrochen. Experten beider Seiten vermuten: In letzter Konsequenz wird der Europäische Gerichtshof ein Machtwort sprechen müssen. Für die Bundesländer ist der Staatsvertrag aber selbst dann ein Gewinn, wenn ihn Gerichte irgendwann wieder ganz oder teilweise kippen sollten. Der Zug durch die Instanzen wird Jahre dauern. Die Länderhaushalte profitieren in unterschiedlichen Konstellationen in Höhe von jährlich insgesamt 3,2 Milliarden von den Lotto-Einnahmen, die sie sich nun nicht mehr mit der privaten Konkurrenz teilen müssen. Zeit ist in diesem Fall Geld für die Länder-Finanzminister -viel Geld. Die staatlichen Lotto-Gesellschaften der Länder beeilten sich deshalb auch sehr, Werbebanner etwa für ihr Sportwettenangebot Oddset von den Plakatwänden zu nehmen. Bei der Fußball-WM 2006 kostete es sie Millionen, als das teuer erstandene Recht auf Bandenwerbung in den WM-Stadien an die SOS-Kinderdörfer verschenkt werden musste. Inzwischen sehen sogar Skeptiker in den eigenen Reihen des Deutschen Lottoblocks die Liveübertragung der Ziehung der Lottozahlen in Gefahr. Zwar glaubt der Geschäftsführer von WestLotto in Münster, Winfried Wortmann, die Sendung sei weniger Werbung als vielmehr ein Stück Authentizität. Sein Kollege aus Niedersachsen ist skeptischer: «Unsere Gegner werden sagen, das ist Werbung, zur Information reicht auch ein Laufband», meint der Geschäftsführer der TotoLotto Niedersachsen, Rolf Stypmann. Die größte deutsche Landeslottogesellschaft WestLotto hat auf den Staatsvertrag bereits anderweitig reagiert. In Nordrhein-Westfalen müssen alle Teilnehmer an täglich möglichen Glücksspielen wie Keno oder Oddset ihren Personalausweis vorzeigen und eine persönliche Spielerkarte ausfüllen. So soll es möglich sein, Spielsüchtige zu identifizieren und an der Teilnahme zu hindern. «Netter Versuch», sagen Kritiker der privaten Konkurrenz. Ähnliche Instrumente funktionieren in den staatlichen Spielcasinos, wo das Spielsucht-Problem weit größer ist als beim Lotto, mehr schlecht als recht. |