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Lottoverband wirft Ländern Monopolbildung vor
Präsident Norman Faber: Suchtbekämpfung ist nur ein Vorwand erstellt 17.10.06, 14:14h Die Lottokugeln liegen im Studio des Hesischen Rundfunks im Maintower von Frankfurt bereit für die Ziehung. (Foto: dpa) Berlin/dpa. Der Deutsche Lottoverband hat den Bundesländern vorgeworfen, unter dem Vorwand der Suchtbekämpfung ein staatliches Lottomonopol aufbauen zu wollen. Die von den Ministerpräsidenten geplanten Verbote für Lottowerbung und das Tippen im Internet gefährdeten 35 000 Arbeitsplätze, sagte Verbandspräsident Norman Faber am Dienstag in Berlin. Der Verband vertritt die Interessen gewerblicher Spielvermittler, die nach eigenen Angaben derzeit rund 20 Prozent der Lotterie-Einsätze in Deutschland erwirtschaften. Sie befürchten, von den Ländern vom Markt verdrängt zu werden. Selbst wohltätige Projekte wie die «Aktion Mensch» und die «ARD-Fernsehlotterie» würden mit dem Argument der Suchtgefahr abgeschafft, betonte Faber. Dabei seien die geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung von Spielsucht völlig ungeeignet. Faber kritisierte, dass das weitgehend ungefährliche Zahlenlotto massiv eingeschränkt werden solle, während für die gefährlichen Glücksspiele in Casinos oder für Automatenspiele kaum Einschränkungen geplant seien. Das klassische Zahlenlotto würde auf diese Weise «ganz schnell aus den Köpfen der Menschen verschwinden», sagte der Verbandspräsident. Laut einer Studie des ifo-Instituts wäre mit einem Rückgang der Lottoerträge von rund einer Milliarde Euro pro Jahr zu rechnen. Leidtragende wären insbesondere Sport- und Kulturprojekte, die bislang mit Millionenbeträgen aus den Lotto-Einsätzen unterstützt werden, argumentierte Faber. Allein in Berlin seien im vergangenen Jahr 55 Millionen Euro in die Sport- und Jugendförderung geflossen. Die Ministerpräsidenten wollen bei ihrem Treffen am Donnerstag und Freitag in Bad Pyrmont über den Entwurf eines neuen Lotteriestaatsvertrages beraten. Darin ist auch vorgesehen, das Sportwetten-Monopol des staatlichen Anbieters Oddset für weitere vier Jahre festzuschreiben. Eine Entscheidung über den Lotterie-Staatsvertrag wird aber erst für die Dezember-Sitzung erwartet. Das Bundesverfassungsgericht hatte das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten Ende März bestätigt. Die Karlsruher Richter verlangten aber als Bedingung für eine weitere Aufrechterhaltung des Monopols einen besseren Schutz für Spielsüchtige. Die Länder oder der Bund müssen deshalb bis Ende 2007 eine Neuregelung treffen. Ein Monopol ist aus Sicht Karlsruhes nur gerechtfertigt, wenn der Staat besser vor Spielsucht schützt. Anderenfalls kann er auch private Firmen zulassen. Private TV-Sender hatten kürzlich ein Konzessionsmodell mit einem Nebeneinander vom öffentlichen und privaten Wettanbietern vorgeschlagen. Sie wollen teilweise selbst ins Geschäft mit den Sportwetten einsteigen. |