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Alt 02.01.2008, 03:22
zeitungsjunge zeitungsjunge ist offline
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Standard Private Wettfirmen drohen mit Klagewelle

Private Wettfirmen drohen mit Klagewelle
Ab 1. Januar gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag - Anwälte sehen einen Verstoß gegen EU-Recht

Berlin - Der Ärger um das geplante Staatsmonopol auf Wetten und Lotto ebbt nicht ab. Am 1. Januar tritt der umstrittene Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der private Wett- und Lottoanbieter verbieten soll. Zwei große auf Glücksspiel spezialisierte Kanzleien kündigten gegenüber der WELT eine Klagewelle an.

"Der Staatsvertrag verstößt gegen EU-Recht, da er ausländische Glücksspielfirmen mit EU-Lizenz vom deutschen Markt ausschließt", sagt Wulf Hambach, Chef der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach. Deswegen werde die Kanzlei für ihre Kunden - rund 20 der größten internationalen Glücksspielfirmen - Klagen ein-reichen.

Gleiches hat auch Michael Winkelmüller von der Bonner Kanzlei Redeker vor, der unter anderem den österreichischen Wettkonzern Bwin und den deutschen Lottovermittler Fluxx vertritt. "Ich gehe davon aus, dass alle der rund 3000 auf dem deutschen Markt tätigen Glücksspielfirmen rechtliche Schritte einleiten werden", sagte Winkelmüller der WELT.

Auch die EU-Kommission hatte den Vertrag bereits in mehreren Stellungnahmen für rechtswidrig nach Europarecht erklärt. Sie wird daher vermutlich in den kommenden zwei Monaten ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Anzunehmen ist, dass die privaten Glücksspielfirmen nicht nur gegen ihr eigenes Verbot klagen werden, sondern auch versuchen, staatliche Lottofirmen vor Gericht zu ziehen. Denn was die ab dem 1. Januar noch dürfen, darüber herrscht Rechtsunsicherheit. Im Staatsvertrag heißt es, Werbung für Lotto und Wetten habe sich "auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeiten des Glücksspiels zu beschränken". Keinesfalls dürfe sie "gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern".

Obwohl sich die Lottofirmen nach eigenen Angaben schon seit etwa einem Jahr an diese Beschränkungen halten, kommt ein aktuelles Gutachten zu anderen Schlüssen.

Das Papier liegt der WELT exklusiv vor. Peter W. Heermann, Werberechtsprofessor an der Universität Bayreuth, hat in der Studie unter anderem 78 Werbungen des staatlichen Lotto- und Toto-Blocks untersucht. Sein Ergebnis: Nur zwei der Anzeigen waren gemäß dem Staatsvertrag völlig unbedenklich.

Auch die im Vertrag geforderte Reduktion der Verkaufs- und Annahmestellen habe nicht stattgefunden. Noch immer gibt es in Deutschland über 25 000 dieser Stellen. Die Deutsche Post, so vergleicht Heermann, verfüge bundesweit nur über 12 500 Filialen, "obwohl sie - im Gegensatz zu einem staatlichen Glücksspielanbieter - einen flächendeckenden Gewährleistungsauftrag zu erfüllen hat."

Umstritten ist selbst unter staatlichen Lottoanbietern die Frage, ob solche Mega-Jackpots wie der Anfang Dezember künftig noch erlaubt sind. Während Friedhelm Repnik, Chef von Toto-Lotto Baden-Württemberg, der Meinung ist, für den Jackpot werde sich nichts ändern, sieht sein niedersächsischer Kollege Rolf Stypmann das ganz anders: "Der Jackpot wird vermutlich mit einer finanziellen Obergrenze beschränkt, allerdings rechne ich damit noch nicht 2008."

Lotto-Niedersachen-Chef Stypmann ist trotz des komfortablen Monopols nicht begeistert vom neuen Gesetz. "Wir erwarten hohe Umsatzeinbußen wegen den erheblichen Werbebeschränkungen." Für "praktisch kaum umsetzbar" hält er das Internet-Glücksspielverbot. "Wenn wir kein Lotto mehr im Internet anbieten, werden die Kunden zu ausländischen Anbietern wechseln", sagt Stypmann. Das sei nicht zu verhindern.
n
http://www.welt.de/welt_print/articl...lagewelle.html
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